Rückerstattungsrichtlinien
Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien
Für gewerbliche Kunden (B2B) – iride pro
Da die Leistungen von iride pro individuelle, immaterielle Dienstleistungen und Beratungen im Bereich der Prozessoptimierung umfassen, gelten für Stornierungen, vorzeitige Vertragsbeendigungen und Rückerstattungen die folgenden Bedingungen:
1. Grundsatz für Dienstleistungen
Es besteht kein gesetzliches Widerrufs-, Rückgabe- oder Rückerstattungsrecht für erbrachte Dienstleistungen im reinen B2B-Geschäftsverkehr. Sobald eine Dienstleistung (z. B. Prozessanalyse, Workshop, Konzepterstellung) beauftragt und von uns begonnen oder erbracht wurde, ist das vereinbarte Honorar vollständig zu entrichten.
2. Stornierung von gebuchten Workshops, Schulungen und Vor-Ort-Terminen
Sollte ein vereinbarter Einzeltermin (z. B. ein ganztägiger Analyse-Workshop in Ihrem Unternehmen) durch den Auftraggeber verschoben oder abgesagt werden müssen, gelten folgende Stornierungsgebühren:
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Bis zu 14 Tage vor dem Termin: Kostenfreie Stornierung oder Verschiebung möglich.
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7 bis 13 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars werden in Rechnung gestellt.
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Weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars werden fällig.
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Bereits angefallene Reisekosten: Unabhängig vom Stornierungszeitpunkt hat der Auftraggeber alle bereits unveränderlich entstandenen Reise- und Übernachtungskosten (z. B. nicht stornierbare Bahn- oder Flugtickets) zu 100 % zu übernehmen.
3. Vorzeitiger Abbruch von langfristigen Projekten
Wird ein fortlaufendes Optimierungsprojekt durch den Auftraggeber vorzeitig abgebrochen (sofern vertraglich ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart wurde), gilt:
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Alle bis zum Tag des Projektstopps erbrachten Leistungen, Arbeitsstunden und Meilensteine werden exakt abgerechnet und sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
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Für bereits begonnene, aber noch nicht vollständig abgeschlossene Projektphasen wird das Honorar zeitanteilig berechnet.
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Eine Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen ist ausgeschlossen.
4. Mängelrüge und Nachbesserung
Sollte eine erbrachte Analyse oder Dokumentation nachweislich erhebliche qualitative Mängel aufweisen, die vom Standard einer fachgerechten Beratung abweichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung.
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Mängel müssen uns innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe der Ergebnisse schriftlich und detailliert begründet mitgeteilt werden.
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iride pro wird innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei nachbessern.
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Eine Minderung des Honorars oder eine Teil-Rückerstattung ist erst dann zulässig, wenn zwei Nachbesserungsversuche nachweislich fehlgeschlagen sind.
