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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

iride pro – Unternehmensberatung & Prozessoptimierung (B2B)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Beratungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der iride pro, vertreten durch [Inhaber/Geschäftsführer, Adresse] (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (bzw. den entsprechenden Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter erbringt keine Leistungen an Verbraucher (Endkonsumenten).

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Unternehmens- und Prozessoptimierung. Die konkreten Aufgabenstellungen, Projektphasen, Meilensteine und Ziele werden im individuellen Angebot des Anbieters bzw. im separaten Einzelvertrag (Leistungsbeschreibung) festgelegt.

  2. Der Anbieter schuldet die Erbringung einer qualifizierten Dienstleistung im Sinne einer fachgerechten Beratung und Analyse, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein spezifisches finanzielles Ergebnis im Unternehmen des Auftraggebers. Die Umsetzung der empfohlenen Optimierungen obliegt dem Auftraggeber.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten sachkundige Unterauftragnehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung verbleibt beim Anbieter.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Anbieters schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung des Beratungsvertrages innerhalb der im Angebot genannten Frist annimmt, oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines separaten Rahmen- bzw. Einzelvertrages.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Er wird dem Anbieter unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig alle für die Prozessanalysen notwendigen Unterlagen, Daten, Systemzugriffe und Informationen zur Verfügung stellen.

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Anbieter die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Ansprechpartner, Mitarbeiter und Kapazitäten im Betrieb des Auftraggebers während der vereinbarten Projektzeiten zur Verfügung stehen.

  3. Verspätungen oder Mehraufwände, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Anbieter ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters richtet sich nach den im Einzelvertrag oder Angebot getroffenen Vereinbarungen (z. B. Festhonorar nach Projektphasen oder Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis von Tagessätzen).

  2. Alle Preise verstehen sich netto in Euro (bzw. CHF) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.

  4. Auslagen, Reisekosten und Spesen werden dem Auftraggeber gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gesondert gegen Nachweis in Rechnung gestellt.

§ 6 Termine und Verzögerungen

  1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Projektlaufzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Pandemien oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen um die Dauer des Hindernisses.

§ 7 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige indirekte Folgeschäden der Prozessoptimierung.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Anbieter im Rahmen des Auftrags erstellten Berichte, Analysen, Konzepte, Flussdiagramme, Präsentationen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Der Anbieter räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnisse für eigene, interne Betriebszwecke zu nutzen.

  3. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse, Konzepte oder Schulungsunterlagen an Dritte sowie eine Veröffentlichung oder gewerbliche Vervielfältigung außerhalb des eigenen Unternehmens ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen und betrieblichen Informationen, Betriebsgeheimnisse, Daten sowie Interna der jeweils anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus streng vertraulich zu behandeln.

  2. Der Anbieter wird personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, nDSG) und zur Erfüllung des Vertragszwecks verarbeiten. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Bei projektbezogenen Verträgen endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Abschluss der vereinbarten Leistungen bzw. der Übergabe des finalen Projektberichts.

  2. Sofern ein Dauerschuldverhältnis vorliegt, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. einem Monat] zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  2. Es gilt das Recht der [Bundesrepublik Deutschland / Schweizerische Eidgenossenschaft] unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters ([Ort/Stadt deines Firmensitzes]).

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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